Gelassenheit – durch Bausparen mit uns
Bausparen ist der verlässliche Weg zum Vermögensaufbau.
Egal wie alt Sie sind, ob Single oder Ehe-/Lebenspartner, berufstätig oder Rentner: In jeder Lebensphase bietet Ihnen der Bausparvertrag besondere Möglichkeiten:
- Junge Leute sichern sich die staatliche Förderung und legen den Grundstein zur finanziellen Unabhängigkeit.
- Familien verwirklichen mit Bausparen den Traum des behaglichen Eigenheims.
- Die Generation 50 plus ist vielleicht schon Wohneigentümer und nutzt den Bausparvertrag für eine anstehende Modernisierung.
- Großeltern sparen für die Enkelkinder.
- Sie haben die Nase vorn: garantierte Sparzinsen.
- Flexibilität zählt: freie Tarifwahl möglich.
- Entscheidungen rund um Ihre eigenen vier Wände in aller Ruhe treffen:
Den Zinssatz Ihres Bauspardarlehens garantieren wir Ihnen von Beginn an. - Cleverness ist gefragt: Vermögensaufbau durch zwei mögliche Sparförderungen 1
- 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage
- 8,8 % Wohnungsbauprämie
1In Abhängigkeit gesetzlicher Voraussetzungen

Wenn es um Ihr Geld geht, ...
Wenn es um Ihr Geld geht, wollen Sie zu Recht auf Nummer sicher gehen. Informieren Sie sich, wie Ihre Einlagen (Festzinskonto, Bausparen) bei der Aachener Bausparkasse AG gesichert sind:
Mietzahlungen
Möchten Sie immer nur zur Miete wohnen? Diese Information könnte Ihre Entscheidung beeinflussen:
Tarif E
Tarif E1
Der Tarif für VL-Anlage und Wohnungsbauprämie
Mit einer Guthabenverzinsung von 0,15 % p.a. und einem Zinsbonus* von 1,35 % p.a. ist unser Tarif E1 ideal für Ihren verlässlichen Vermögensaufbau. Eine Optimierung durch zwei staatliche Bausparförderungen ist möglich.
* Der Zinsbonus im Tarif E1 wird bei Zuteilung nach einer Sparzeit von mindestens 84 Monaten – ausschließlich auf Bausparguthaben aus Sparbeiträgen, die 43 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen – gewährt, sofern seit Vertragsbeginn keine Vertragsänderung, Abtretung oder Verpfändung erfolgt ist. Ab dem 9. Kalenderjahr nach Vertragsabschluss ist die Zinsbonusgewährung für das jeweilige Kalenderjahr in Abhängigkeit von der Umlaufrendite eingeschränkt.

Tarif E2/E3
Bausparen maßgeschneidert
Steht der Gedanke des Hausbaus, des Kaufs von Wohneigentum oder eine Modernisierung im Vordergrund, so empfehlen wir den Tarif E2 bzw. E3. Ihr Guthaben wird mit 0,15 % p.a. verzinst und Sie sichern sich den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.
Das Bauspardarlehen bietet neben dem günstigen Zins noch weitere Vorteile: Es gibt keine Darlehensgebühren und Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich.
Je nach Besparung und Tarifvariante liegt der Sollzinssatz des Darlehens bei 1,95 % p.a. oder 2,95 % p.a.¹ (effektiver Jahreszins 2,24 % - 3,44 %).
- Hohes Darlehen
Mit dem Tarif E2 können Sie sich einen Darlehensanspruch von bis zu 70 % sichern¹. - Niedrige Rate
Die Belastung aus der Finanzierung sollte moderat sein. Das Bauspardarlehen im Tarif E3 stellen wir bereits mit einer Zins- und Tilgungsrate ab 4 ‰ der Bausparsumme zur Verfügung¹. - Niedriger Zins
Das Bauspardarlehen im Tarif E2 bieten wir bereits ab 1,95 % p.a. (effektiver Jahreszins 2,24 %) an, denn auch die Gesamtkosten sollen niedrig bleiben¹.
Bauspardarlehensvarianten für Ihre Finanzierung
Bausparförderungen
Bausparen wird vom Staat gefördert. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Vermögensbildung und die eigenen vier Wände sind.
Für Ihre Sparbeiträge können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage bzw. 8,8 % Wohnungsbauprämie erhalten.


Arbeitnehmer-Sparzulage 9 %
Im Rahmen eines Manteltarifvertrags, Ihres Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 40,00 EUR Vermögenswirksame Leistungen (VL). Wenn Sie Ihre VL vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen, können Sie 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht die ganzen Vermögenswirksamen Leistungen zahlt, empfehlen wir die Anlage der vollen 40,00 EUR in den Bausparvertrag, um die Arbeitnehmer-Sparzulage ganz auszuschöpfen.
Arbeitnehmer-Sparzulage* | |||
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Familienstand | Monatlicher Sparbeitrag | Jährlicher Förderhöchstbetrag | Jährliche Förderung |
Alleinstehend | 40,00 EUR | 470,00 EUR | 43,00 EUR |
Verheiratet/Verpartnert | 80,00 EUR | 940,00 EUR | 85,00 EUR |
* Dabei gelten Einkommensgrenzen. Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende unter 17.900,00 EUR oder für Verheiratete/Verpartnerte unter 35.800,00 EUR liegt.
Bitte verwechseln Sie das zu versteuernde Einkommen nicht mit Ihrem Brutto-Arbeitslohn. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel durch verschiedene Steuerfreibeträge deutlich niedriger als der Brutto-Arbeitslohn.
Vermögenswirksame Leistungen, für die auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenzen keine Sparzulagen gewährt werden, sind wohnungsbauprämienberechtigt, sofern die hierfür geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen von zwei Arbeitnehmern auf einem gemeinschaftlichen Bausparkonto ist bei Eheleuten/Lebenspartnern möglich.

Wohnungsbauprämie 8,8 %
Für eigene Sparleistungen auf Ihr Bausparkonto können Sie Wohnungsbauprämie erhalten, sobald Sie 16 Jahre alt sind.
Eheleute/Lebenspartner können einen gemeinsamen Bausparvertrag führen.
Damit Sie keinen Cent staatlicher Förderung verschenken, empfehlen wir die monatliche Besparung von mindestens 43,00 EUR für Alleinstehende bzw. 86,00 EUR für Verheiratete/Verpartnerte.
Wohnungsbauprämie* | |||
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Familienstand | Monatlicher Sparbeitrag | Jährlicher Förderhöchstbetrag | Jährliche Förderung |
Alleinstehend | 43,00 EUR | 512,00 EUR | 45,06 EUR |
Verheiratet/Verpartnert | 86,00 EUR | 1.024,00 EUR | 90,11 EUR |
* Dabei gelten Einkommensgrenzen. Sie erhalten die Wohnungsbauprämie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende unter 25.600,00 EUR oder für Verheiratete/Verpartnerte unter 51.200,00 EUR liegt.
Bitte verwechseln Sie das zu versteuernde Einkommen nicht mit Ihrem Brutto-Arbeitslohn. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel durch verschiedene Steuerfreibeträge deutlich niedriger als der Brutto-Arbeitslohn.
Formulare
- Mit diesem Formular können Sie Ihren Arbeitgeber beauftragen, Vermögenswirksame Leistungen auf Ihr Konto bei der Aachener Bausparkasse AG zu überweisen. Reichen Sie den Antrag einfach bei Ihrem Arbeitgeber ein.
- Sie können eine Ermäßigung der Bausparsumme beantragen, eine Teilung der Bausparsumme in Teilbausparsummen vornehmen, die Zusammenlegung von Bausparverträgen oder einen Variantenwechsel beantragen. Das Formular reichen Sie bitte bei unserer Hauptverwaltung ein.
- Sie können für Ihren Bausparvertrag Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin, Ihren Ehegatten/Lebenspartner oder einen Dritten als Begünstigten einsetzen. Im Falle Ihres Todes gehen alle Rechte unmittelbar auf den Begünstigten über. Das Formular bitte bei unserer Hauptverwaltung einreichen.
- Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Damit wir Ihre Zinseinnahmen im Rahmen Ihrer Sparerfreibeträge vom Steuerabzug freistellen können, reichen Sie bitte das Formular bei unserer Hauptverwaltung ein.
- Mit dem "Informationsbogen für den Einleger" unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung.
- Ihre Sparbeiträge oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen können Sie auch von Ihrem Girokonto abbuchen lassen. Damit wir für Sie diesen Service durchführen können, reichen Sie das Formular bitte bei unserer Hauptverwaltung ein.
- Sie können für Ihren Bausparvertrag eine(n) Bevollmächtigte(n) bestimmen und ihr/ihm Postempfangs-, Schriftwechsel- und Verfügungsvollmacht einräumen. Das Formular bitte bei unserer Hauptverwaltung einreichen.