Riesterförderung
Die Riesterförderung unterliegt keiner Einkommensgrenze. Es gibt pauschale Förderbeträge:
| Grundzulage p.a. | Kinderzulage p.a. | Kinderzulage ab dem Geburtsjahr 2008 p.a. | Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige einmalig |
| 154,00 EUR | 185,00 EUR | 300,00 EUR | 200,00 EUR |
Um die volle Riesterförderung zu erhalten, muss jeder unmittelbar Förderberechtigte 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens inklusive Förderung in einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag einzahlen. Es ist jedoch mindestens ein Sockelbetrag von 60 EUR p. a. zu leisten.
Die Förderung für einen mittelbar förderberechtigten Ehegatten - auch dieser muss einen Sockelbetrag von 60 EUR p. a. leisten - ist von der richtigen Besparung des unmittelbar Förderberechtigten abhängig.
Bei niedrigerer Besparung des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, erhalten beide Ehegatten die staatliche Förderung nur anteilmäßig.
Wichtig ist hier, dass Sie uns Änderungen mitteilen, damit Sie keine Förderung verschenken.
Änderungen könnten z. B. sein:
- Lohn-/Gehaltserhöhungen
- Geburt eines Kindes
- Auslauf des Kindergeldes
Beispiele für das volle Ausschöpfen der Riesterförderung

