Förderberechtigte Personen
Bei den förderberechtigten Personen handelt es sich
insbesondere um:
- Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Besoldung
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der ersten 3 Kindesjahre, die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen
- Eheleute der obigen Personengruppen
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie förderberechtigt sind?
Fragen Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

