Förderberechtigte Personen

Bei den förderberechtigten Personen handelt es sich
insbesondere um:

  • Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Besoldung
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Mütter und Väter während der ersten 3 Kindesjahre, die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen
  • Eheleute der obigen Personengruppen

 
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