Arbeitnehmer-Sparzulage 9 %
Im Rahmen eines Manteltarifvertrags, Ihres Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 40,00 EUR Vermögenswirksame Leistungen (VL). Wenn Sie Ihre VL vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen, können Sie 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht die ganzen Vermögenswirksamen Leistungen zahlt, empfehlen wir die Anlage der vollen 40,00 EUR in den Bausparvertrag, um die Arbeitnehmer-Sparzulage ganz auszuschöpfen.
| Familienstand | Monatlicher Sparbeitrag | Jährlicher Förderhöchstbetrag | Jährliche Förderung |
| Alleinstehend | 40,00 EUR | 470,00 EUR | 43,00 EUR |
| Verheiratet | 80,00 EUR | 940,00 EUR | 85,00 EUR |
* Dabei gelten Einkommensgrenzen. Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende unter 17.900,00 EUR oder für Verheiratete unter 35.800,00 EUR liegt.
Bitte verwechseln Sie das zu versteuernde Einkommen nicht mit Ihrem Brutto-Arbeitslohn. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel durch verschiedene Steuerfreibeträge deutlich niedriger als der Brutto-Arbeitslohn.
Vermögenswirksame Leistungen, für die auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenzen keine Sparzulagen gewährt werden, sind wohnungsbauprämienberechtigt, sofern die hierfür geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen von zwei Arbeitnehmern auf einem gemeinschaftlichen Bausparkonto ist bei Eheleuten möglich.

